Kostenübernahme
Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in unserer Praxisgemeinschaft verfügen über eine Kassenzulassung für die Abrechnung von Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, können die ersten fünf Therapiesitzungen (sog. Probatorische Sitzungen) auch ohne Überweisung durch einen Arzt einfach über die Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung abgerechnet werden.
Die weitere ambulante Psychotherapie in der Krankenbehandlung ist antrags- und genehmigungspflichtig. Sie werden bei der Antragstellung unterstützt. Nach Genehmigung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden die Kosten für die Therapie von Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten direkt über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Zuzahlungen von Patientenseite sind nicht vorgesehen.
Private Krankenversicherung
Für die Kostenerstattung im Rahmen der privaten Krankenversicherung sind die allgemeinen Versicherungs- und die jeweiligen Tarifbedingungen, in der Beihilfe die Beihilfevorschriften maßgeblich.
Sollten Sie aus privaten oder formellen Gründen nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen wollen, steht es Ihnen natürlich frei, die Kosten für die Psychotherapie als Selbstzahler zu tragen. Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.